Anmeldung
zum Abenheimer FastnachtsumzugBitte füllen Sie das Anmeldeformular aus, um sich für den Abenheimer Fastnachtsumzug anzumelden. Bei den mit einem roten Stern markierten Feldern handelt es sich um Pflichtfelder, die ausgefüllt sein müssen. Am Ende haben Sie auch die Möglichkeit Bilder Ihres Beitrages anzuhängen.
Kontaktdaten
Bitte geben Sie hier die Kontaktdaten ein, damit wir wissen, wer Sie sind und wie wir Sie erreichen können bei Rückfragen.
Motto / Art der Darbietung
Bitte beschreiben Sie Ihren Beitrag
Details
Bitte geben Sie hier die ergänzenden Informationen für das Sicherheitskonzept ein.
Teilnahmebedingungen
Wie bitten Sie die Teilnahmebedingungen zu lesen und um deren Beachtung.
Anhänge / DSGVO
Wenn Sie bspw. Bilder von Ihren Beiträgen haben, können Sie uns diese hier anhängen. Außerdem informieren wir hier, wie Ihre übermittelten Daten verarbeitet werden.
Kontaktdaten
Verein / Verband / Gruppe
Name für Pressearbeit
Ansprechpartner Vorname
Ansprechpartner Nachname
E-Mail-Adresse
Mobilnummer
Motto
Motto / Gestaltungskonzept
Art der Darbietung
Details zur Darbietung
Anzahl der Fahrzeuge (mit Fussgruppen o.a.)
Länge der Fahrzeuge in Meter
Anzahl der mitwirkenden Personen
Reihenfolge in der Gruppe
Bitte geben Sie die Reihenfolge Ihrer Aufstellung an, wenn Ihre Darbietung aus mehreren Teilen besteht. Bsp.: Sie haben 1 Fussgruppe und 1 Mottowagen, dann Fussgruppe=1 und Mottowagen=2.
Reihenfolge
Details Begleitpersonen
Laut Sicherheitskonzept und Auflage der Stadt Worms muss bei jedem Zugfahrzeug je Seite, jeweils 1 Begleitperson und bei einem Zugfahrzeug mit Anhänger an jedem Rad 1 Begleitperson abgestellt sein, die auch innerhalb des Zuges für Ordnung sorgen. Die Begleitpersonen (mind. 18 Jahre) im folgenden Feld bitte mit Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdatum eintragen.
Vor- und Nachname und Geburtsdatum des Begleitpersonal von Fahrzeugen
Details Gestaltungskonzept
Beschreiben Sie das Gestaltungskonzept, Musikstil, Art der Darbietung, d.h. Live oder mit Anlage im besonderen bei Mottowagen mit Musik.
Gestaltungskonzept
Position im Zug
Dem Teilnehmer wird eine entsprechende Position vom Veranstalter GdAV zugewiesen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position/Zugnummer besteht nicht! Sie möchten vor oder hinter einer bestimmten Zugnummer oder zusammen mit einem Ortsteil oder einer Gruppe laufen?
Position / Abfolge
Position
Werbung
Werbung in Form von Firmen- bzw. Sponsorennennung auf Fahrzeugen, Schildern, Bändern, Fahnen, Kostümen etc. ist in Art, Größe und Umfang mit dem Veranstalter abzustimmen. Ohne schriftliche Genehmigung ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Bitte setzen Sie sich diesbezüglich mit uns per Email in Verbindung: mike.ostgathe@gdav-abenheim.de oder mirko.weigand@gdav-abenheim.de oder michael.roth@gdav-abenheim.de .
Ist bei Ihrem Zugbeitrag eine Werbeanbringung vorgesehen?
Beschreiben Sie in welcher Form Werbung angebracht wird.
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Anbei erhalten Sie alle Informationen bezüglich des diesjährigen Fastnachtumzugs. Sollten Sie Fragen haben oder etwas unklar sein, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Ansprechpartner: Mike Ostgathe
Email: mike.ostgathe@gdav-abenheim.de
Telefon: 06242-9136176
Anschrift: Rathausstr. 26, 67550 Worms
Allgemein |
Veranstaltung: Fastnachtumzug 2020
Veranstaltungsort: Abenheim
Veranstaltungstag: 23.02.2020
Dauer: 14.11 Uhr bis ca. 16 Uhr
Anmeldung per Brief, Email oder Internetseite bis einschließlich 14. Februar 2020
Nur vollständig und fristgemäß ausgefüllte Formulare werden berücksichtigt. Die Anmeldung erfolgt in Verbindung mit den Hinweisen und Teilnahmebedingungen, die zwingend einzuhalten sind.
Diese Informationen und Hinweise zu Anfahrt, Auflösungsbereich, Bussen, Toiletten, Hausrecht und Müllentsorgung erhalten Sie zum Download unter:
www.gdav-abenheim.de >>> Fastnacht >>> Download
https://gdav-abenheim.de/download
Aufstellung/Ablauf/Auflösung |
Die Aufstellung erfolgt am Sonntag, den 23. Februar ab 13:00 Uhr. Jeder Teilnehmer ist für sein pünktliches Erscheinen verantwortlich. Bitte benutzen Sie unbedingt die für Ihre Zuggruppe vorgesehene Anfahrtsroute. Aufgestellte Sperrgitter dürfen nicht weggeräumt oder geöffnet werden.
Dem Teilnehmer wird eine entsprechende Position vom Veranstalter GdAV zugewiesen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Position/Zugnummer besteht nicht! Die Zugnummer muss erkennbar angebracht werden. Die Gruppe muss sich geschlossen darstellen und Anschluss halten, um große Lücken zu vermeiden. Den Anweisungen der Zugordner, Sicherheitskräfte, Polizeibeamten und des Veranstalters GdAV ist Folge zu leisten.
Die Auflösung des Umzuges erfolgt im Anschluss im Auflösungsbereich (Ecke Rathausstr. und Ostergartenstr. Fussgruppen nach rechts und Fahrzeuge gerade aus) – Änderungen bleiben vorbehalten. Vor dem Auflösungsbereich dürfen grundsätzlich keine Teilnehmer/Fahrzeuge aus dem Zug entfernt werden.
Angaben zum Zugbeitrag |
Der Fastnachtumzug ist eine Brauchtumsveranstaltung. Ihr Beitrag soll das Thema im Sinne der Fastnacht aufgreifen. Reine Musikwagen erhalten keine Teilnahmeerlaubnis. (siehe Unterpunkt „Gestaltungskonzept/Dekoration/Motto“)
Längenbeschränkung: |
Die maximale Länge des Fahrzeugs inkl. Zugmaschine beträgt 12,5 Meter. |
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(Zugmaschine + 1 Anhänger) |
Verstärker-Anlagen: |
Diese werden nur bei Verwendung eines Limiters und nur bei einer Tanzgruppe oder Festwagen mit Musik zugelassen. (Beschränkung 65 dB SPL in 10 Meter Entfernung) Musik ist nur während des Umzuges erlaubt. Bei Aufstellung und nach Auflösung ist die Musik leise zu stellen bzw. auszuschalten. |
Sicherheit/Betriebserlaubnis/Versicherung |
Sie sind als anmeldende Person/Verein/Unternehmen/etc. für die Sicherheit Ihres Fahrzeugs selbst verantwortlich.
Es ist Ihre Pflicht, den nachfolgenden Anforderungen ohne Ausnahme nachzukommen.
Alle Materialien/Aufbauten müssen sicher befestigt sein. Es müssen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden, sodass auf dem Wagen mitfahrende Personen nicht herunterfallen können. (umlaufende Barriere von min. 100 cm)
Sie sind dazu verpflichtet, eine Unterlauf-Schürze am Zugfahrzeug und Wagen anzubringen, die verhindert, dass Personen unter den Wagen gelangen können.
Normale Anhänger (Rolle) dürfen/sollen nur von Klein-Traktoren gezogen werden.
Große Traktoren sollen vermieden werden. Bei Einsatz dürfen keine kleineren/engeren Anhänger (Rollen) folgen. Große Fahrzeuge dürfen das Gesamtbild nicht stören.
Die Teilnehmer am Umzug stellen selbstständig sicher, dass für jedes der eingesetzten Fahrzeuge eine Betriebserlaubnis erteilt und hierüber mindestens ein in § 18 Abs. 5 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung genannter Nachweis ausgestellt ist.
Des Weiteren muss für jede eingesetzte Zugmaschine ein eigenes amtliches Kennzeichen zugeteilt sowie eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen sein. Diese muss sicherstellen, dass alle Schäden abgedeckt sind, welche durch den Einsatz des Fahrzeugs während An- und Abfahrt zum Umzug sowie während des Einsatzes entstehen können.
Die Rettungsdienste stehen entlang des Zugwegs für Hilfeleistungen zur Verfügung. Einsatzkräfte können über die Polizei, die Zugleitungszentrale sowie über die festen Stationen am Umzugsweg erreicht werden.
Gestaltungskonzept/Dekoration/Motto |
Wir wünschen uns im Sinne der Fastnacht geschmückte Zugbeiträge: u.a. Blumenschmuck, phantasievolle Bauten oder andere Abenheimer bzw. Wormser Motive Hier sind Ihrer Kreativität keine Grenzen gesetzt. Reine Partywagen ohne einen Bezug zu der traditionellen Fastnacht werden von der Veranstaltung ausgeschlossen.
Gerne können Sie Ihren Beitrag unter ein bestimmtes Motto stellen.
Mit dem Anmeldeformular ist das Gestaltungskonzept wahrheitsgemäß darzustellen.
Fotos oder Skizzen können beigefügt werden.
Werberichtlinie |
Werbung in Form von Firmen- bzw. Sponsorennennung auf Fahrzeugen, Schildern, Bändern, Fahnen, Kostümen etc. ist in Art, Größe und Umfang mit dem Veranstalter GdAV abzustimmen. Ohne schriftliche Genehmigung ist eine Teilnahme ausgeschlossen. Reine Werbefahrzeuge werden im Festumzug nicht zugelassen. Bitte dekorieren Sie ggf. verwendete Cabrios oder Versorgungsfahrzeuge einem Festumzug entsprechend.
Personal/Begleitpersonen |
Die Fahrer sind für Ihre Fahrzeuge verantwortlich und sind zur Vermeidung von Unfällen zu größter Sorgfalt und Vorsicht angehalten. Fahrern ist der Alkoholkonsum strengstens untersagt.
Mottowagen, Versorgungsfahrzeuge, Pkw/Cabrio: Diese Fahrzeuge sind rechts und links pro Achse von je einer Person (mind. 18 Jahre) zu sichern.
Pferdegespanne/Kutschen:
Die Verkehrssicherungspflicht und die Verkehrstauglichkeit liegen in der Verantwortung des Zugteilnehmers. Je Zugpferd ist eine erfahrene Begleitperson (mind. 18 Jahre) zur Absicherung verpflichtend. Bei Kutschen ist jede Achse rechts und links von je einer Person (mind. 18 Jahre) zu sichern.
Die Begleitpersonen sind von den teilnehmenden Zuggruppen selbstständig zu beauftragen. Das Personal muss namentlich schriftlich benannt werden und ist eindringlich auf seine Aufgaben (Sicherung etc.) hinzuweisen.
Auswurfmaterial/Ausschank |
Es darf nur Wurfmaterial verwendet werden, das beim Zuwerfen keine Verletzungen verursacht.
Gefährden Sie durch unsachgemäßes Auswerfen keine Dritte. (Zuschauer und/oder Umzugsteilnehmer)
Es erfolgt die strikte Anweisung, Bonbons und andere Auswurfartikel nicht mit Wucht, sondern mit Bedacht über die Köpfe der Zuschauer hinweg zu werfen/verstreuen. Der Auswurf darf nur nach rechts und links vom Fahrzeug/Wagen erfolgen.
Das Auswerfen von Glasflaschen und kleinen Papier- oder Plastikplättchen in Form von z.B Konfetti, sowie Prospekten, Flyern, sonstigen Werbemitteln usw. ist ausdrücklich untersagt!
Leere Kartons bzw. Verpackungen dürfen nicht im Aufstellungsbereich oder während des Zuges entsorgt werden. Bei Zuwiderhandlung muss der Verursacher für die Kosten der Straßenreinigung aufkommen (mindestens 500,- Euro).
Es dürfen keine Flüssigkeiten verspritzt werden.
Im Interesse einer positiven Außenwirkung auf die Zuschauer, Gäste und als Beispiel für die Jugend wird darum gebeten, auf den übermäßigen Genuss von Alkohol zu verzichten.
Der Ausschank hat ausschließlich in Plastikbechern und nach den Richtlinien des Jugendschutzgesetzes zu erfolgen (Glasverbot).
Ausschlusskriterien/Sanktionen |
Festwagen, Versorgungsfahrzeuge, Pkw/Cabrio ohne entsprechende Dekoration bzw. Fahrzeuge, die gegen die Werberichtlinie verstoßen, werden durch die Zugkontrolle von der Teilnahme ausgeschlossen. Dies ist auch während der Aufstellung möglich!
Sanktioniert werden jegliche Verstöße gegen die allgemeinen Teilnahmebedingungen des Abenheimer Fastnachtumzugs.
Insbesondere folgende Vergehen werden sanktioniert:
· Überschreitung der Fahrzeuglänge
· gravierende Sicherheitsmängel
· zu hohe Lautstärke von Tonanlagen
· Nichtbefolgung der Anweisungen der Zugordner, Sicherheitskräfte, Polizeibeamten und des Veranstalters GdAV
· Übermäßiger Alkoholgenuss auf dem Wagen mit negativer Außenwirkung auf die Zuschauer
Die Sanktionen können sein:
· Ausschluss vom laufenden Umzug
· Nichtzulassung im Folgejahr
Kenntnisnahme / Zustimmung
Anhänge
Anhänge (max. 10 MB)
Max. Größe: 64,0 MB
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